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02.01.2008 Neue Verfahrensweise ab 2008
Ab 2008 haben Arbeitssuchende erst nach 8 Wochen einen Anspruch
auf einen VGS. Bei Langzeitarbeitslosen/Behinderten kann die 2.Rate
auf 1500 EUR erhöht werden; die gesamte Vermittlungsgebühr (VGS)
beträgt dann 2500 EUR.
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auf einen VGS. Bei Langzeitarbeitslosen/Behinderten kann die 2.Rate
auf 1500 EUR erhöht werden; die gesamte Vermittlungsgebühr (VGS)
beträgt dann 2500 EUR.


06.08.2007 Vermittlungsgutschein wird um 3 Jahre verlängert
Die große Koalition in Berlin einigte sich darauf, den Vermittlungsgutschein für Private Vermittler um 3 Jahre zu verlängern. Die Verfahrensweise wird dabei ab 1.1.08 etwas modifiziert. (z.B. ab 2. Mon. Anspruch auf VGS)

31.03.2007 Vermittlungsgutscheinregelung nach EuGH-Urteil wird umgesetzt
Eine Dienstanweisung der Arbeitsagenturen setzt endlich das Urteil des EuGH um.
Arbeitssuchende können sich nun auch per Vermittlungsgutschein über private Arbeitsvermittler ins europäische Ausland vermitteln lassen.