Preise - Honorarvereinbarungen
Kostenlos
ist die Vermittlung für den/die Arbeitnehmer wenn diese/r in Besitz
eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit/ARGE ist.
Für
Arbeitnehmer/Arbeitssuchende, die nicht in Besitz eines gültigen
Vermittlungsgutscheins sind (Selbstzahler), ist folgendes Honorar
veranschlagt:Praktikumsplatz Dauer mindestens 3 Tage 50,00 EUR Geringfügige Jobs (400 EUR) Dauer mindestens 1 Monat 150,00 EUR Vollzeitbeschäftigung bis 2500 EUR monatl. Gehalt 500,00 EUR Vollzeitbeschäftigung EU ins europäische Ausland 600,00 EUR
Die
Beiträge verstehen sich incl. 19 % Mehrwertsteuer. Alle nicht in der
Tabelle
beschriebenen Leistungszahlungen wie z.B. Teilzeitarbeit, die
Vermittlung von besonders
qualifizierten Fachkräften erfolgt nach Absprache.
Unser Honorar ist
zahlbar bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Je nach Fall und
Situation, kann auch eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden.
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich nach zu
Stande kommen eines Arbeitsvertrages davon in Kenntnis zu setzten.
Die
Rechnungserstellung erfolgt nach Vorlage der ersten
Verdienstbescheinigung, aus der das erste Monatsbruttoentgelt, bzw. das
erste Monatseinkommen ersichtlich wird. Sollte dem Vermittler - aus
Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat - eine Berechnung des
Vermittlungshonorars nicht möglich sein, so ist der Vermittler
berechtigt, von dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung von 1000 € zu
verlangen.
Für Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind
und denen nach zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine feste
Arbeitsstelle vermittelt wurde und das ALG 1oder ALG 2 der Agentur für
Arbeit / ARGE beziehen, können einen Vermittlungsgutschein bei der
zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE beantragen. Ausschlaggebend für
die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines
Arbeitsvertrages durch die PAAF ist der jeweils auf dem Gutschein
stehende Betrag (nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch
auf 2.000 / 2500 €).
Die Vergütung wird nach sechswöchiger
Beschäftigung ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von
1.000 €, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die PAAF gezahlt.
Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit
einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer
Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten und an einen früheren
Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - vier Jahre vor der
Arbeitslosmeldung - mit Versicherungspflicht bestand.
Wenn der
Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird,
bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung
mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder
das Beschäftigungsverhältnis von vorn herein auf Dauer von weniger als
drei Monaten begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der
PAAF angenommen.
Willkommen bei PAAF in Flensburg - Velkommen |