Willkommen bei PAAF in Flensburg - Velkommen

Preise - Honorarvereinbarungen
Kostenlos ist die Vermittlung für den/die Arbeitnehmer wenn diese/r in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit/ARGE ist.
Für Arbeitnehmer/Arbeitssuchende, die nicht in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins sind (Selbstzahler), ist folgendes Honorar veranschlagt:


Praktikumsplatz
Dauer mindestens 3 Tage
 50,00 EUR
Geringfügige Jobs (400 EUR)
Dauer mindestens 1 Monat
150,00 EUR
Vollzeitbeschäftigung
bis 2500 EUR monatl. Gehalt
500,00 EUR
Vollzeitbeschäftigung EU
ins europäische Ausland
600,00 EUR

Die Beiträge verstehen sich incl. 19 % Mehrwertsteuer. Alle nicht in der
Tabelle beschriebenen Leistungszahlungen wie z.B. Teilzeitarbeit, die Vermittlung  von besonders qualifizierten Fachkräften erfolgt nach Absprache.

Unser Honorar ist zahlbar bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Je nach Fall und Situation, kann auch eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich nach zu Stande kommen eines Arbeitsvertrages davon in Kenntnis zu setzten.
Die Rechnungserstellung erfolgt nach Vorlage der ersten Verdienstbescheinigung, aus der das erste Monatsbruttoentgelt, bzw. das erste Monatseinkommen ersichtlich wird. Sollte dem Vermittler - aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat - eine Berechnung des Vermittlungshonorars nicht möglich sein, so ist der Vermittler berechtigt, von dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung von 1000 € zu verlangen.
Für Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und das ALG 1oder ALG 2 der Agentur für Arbeit / ARGE  beziehen, können einen Vermittlungsgutschein bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE  beantragen.  Ausschlaggebend für die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die PAAF ist der jeweils auf dem Gutschein stehende Betrag (nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf 2.000 / 2500  €).
Die Vergütung wird nach sechswöchiger Beschäftigung ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 1.000 €, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die PAAF gezahlt. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung - mit Versicherungspflicht bestand.
Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vorn herein auf Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der PAAF angenommen.