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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Folgende AGB’s sind fester Bestandteil aller Verträge zwischen der PAAF FLENSBURG, PAV STEUP, Fode & Steup GbR (im folgenden kurz PAAF genannt) und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden „AG“ genannt.

1. Leistungsgegenstand
Die Tätigkeit der PAAF Flensburg, Private Arbeitsvermittlung ist die Vermittlung von Arbeitslosen, Personen mit Handicap sowie anderen Arbeitssuchenden aller Berufe.
Seitens der PAAF wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die PAAF übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
Die PAAF übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
Die PAAF übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.
Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeiten der PAAF ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der PAAF schließen eine Haftung der PAAF aus.
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit in diesen Bedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem SGB III (Sozialgesetzbuch) über Arbeitsförderung anzuwenden

2. Besondere Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit
Alle Unterlagen, die dem Arbeitnehmer von der PAAF zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der PAAF. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, jedoch können diese während der Geschäftsöffnungszeiten gegen Unterschrift vom Bewerber abgeholt werden.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen/Arbeitssuchenden auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach 6 Wochen und sechs Monaten zu bestätigen.
Die PAAF wird Kenntnisse des Arbeitssuchenden feststellen sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung und ein Berufscoaching durchführen, ebenso werden professionelle Bewerbungsunterlagen und eine Kurzbewerbung für die interne Kartei erstellt.
Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch werden von der PAAF nicht erstattet. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ihre zuständige Agentur für Arbeit/ARGE diese übernimmt.
Die Fahrt zu den von uns vermittelten Vorstellungsgesprächen erfolgt auf eigene Gefahr; jede Haftung wird ausgeschlossen.

3. Honorarvereinbarungen
Kostenlos ist die Vermittlung für den/die Arbeitnehmer wenn diese/r in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit/ARGE ist.
Für Arbeitnehmer/Arbeitssuchende, die nicht im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins sind, sehen Sie bitte auf unsere Preisliste.
Unser Honorar ist zahlbar bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Je nach Fall und Situation, kann auch eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich nach zu Stande kommen eines Arbeitsvertrages davon in Kenntnis zu setzten.
Die Rechnungserstellung erfolgt nach Vorlage der ersten Verdienstbescheinigung, aus der das erste Monatsbruttoentgelt, bzw. das erste Monatseinkommen ersichtlich wird. Sollte dem Vermittler - aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat - eine Berechnung des Vermittlungshonorars nicht möglich sein, so ist der Vermittler berechtigt, von dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung von 1000 € zu verlangen.
Für Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und das ALG 1oder ALG 2 der Agentur für Arbeit / ARGE  beziehen, können einen Vermittlungsgutschein bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE  beantragen.  Ausschlaggebend für die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die PAAF ist der jeweils auf dem Gutschein stehende Betrag (nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf 2.000 / 2500  €).
Die Vergütung wird nach sechswöchiger Beschäftigung ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 1.000 €, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die PAAF gezahlt. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung - mit Versicherungspflicht bestand.
Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vorn herein auf Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der PAAF angenommen.

4. Haftung
Die PAAF – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG STEUP übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG durch Umstände, die nicht durch die PAAF – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG STEUP zu vertreten sind. Eine Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden, die mit der Vermittlungstätigkeit der PAAF – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG STEUP in Zusammenhang gebracht werden, lehnt die PAAF – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG STEUP ab. Für unkorrekte Angaben, die der AG in den Vertragunterlagen angegeben hat, kann die PAAF – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG STEUP nicht verantwortlich gemacht werden.

5. Vereinbarungen zum Datenschutz
Mit Anerkennung der AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der PAAF zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.
Alle der PAAF zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

6. Zahlungsbedingungen
Auf zu zahlende Honorarbeträge für Selbstzahler wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt bis spätestens vier Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Sollte der Betrag ohne ersichtlichen Grund, weder in Raten noch in der ganzen Summe eingegangen sein, so beauftragen wir umgehend ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung.
Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines, durch die PAAF vermittelten Arbeitsvertrages an die PAAF zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird er nicht vom Vermittelten an die PAAF ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung des unten eingetragenen Betrages von 1000 EUR  - eventuell in Teilbeträgen - zuständig.

7.Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
Erfüllungsort ist Flensburg, Gerichtsstand: Flensburg
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Nebenabreden und Vertragsänderungen, -ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand der AGB 31.12.2008


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

PAAF Steup, T. (0) 461 5205129. Der Widerruf kann auch per FAX erfolgen:
 +49 (0) 321-21305420

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück
zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus
drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung



Datenschutzerklärung
Wir, die (PAAF - Elmar Steup, Emil-Nolde-Str. 2A, 24937 Flensburg) nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Datenschutzbeauftragte.

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